Landtag verkleinern
Weniger Abgeordnete im Landtag durch Wahlkreisreduzierung
Der FDP-Kreisverband Karlsruhe-Stadt bot der Bürgerschaft bereits in der Vergangenheit an, das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ einer gleichnamigen Initiative aus der Bürgerschaft zu unterstützen. Zur nächsten Landtagswahl drohe ein Landtag mit über 200 Abgeordneten statt der eigentlich vorgesehenen 120. Daher unterstütze die FDP die Initiative und helfe mit, das notwendige Quorum zu erreichen, um eine Volksabstimmung zur Landtagsverkleinerung zu ermöglichen.
Ab dem 11. September 2024 ist nunmehr auch eine Unterstützung des Vorhabens über auf den Gemeinden ausliegende Unterschriftslisten möglich. Eine Unterschrift kann in der Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros geleistet werden. Die amtliche Sammlung läuft noch bis zum 10. Dezember 2024. Anschließend können bis zum 11. Februar 2025 aber weiterhin Unterschriften in der freien Sammlung abgegeben werden.
„Wir wollen, dass der Landtag bei sich selbst spart und nicht immer weiter anwächst. Die Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion sind leider mit dem Ansinnen gescheitert, das stetige Aufblähen des Landtags mit einem Gesetzentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise zu verhindern. Unser eigenes Volksbegehren ist aktuell vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig, weil es von Innenminister Thomas Strobl politisch motiviert ausgebremst wurde, weil er offensichtlich einen möglichst fetten Landtag will. Nun unterstützen wir das zugelassene Volksbegehren „Landtag verkleinern“ aus der Bürgerschaft“, so der geschäftsführende Vorstand der FDP in Karlsruhe.
Vorgesehen sei, künftig 1:1 die Bundestagswahlkreise für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg zu verwenden und damit die Zahl der Direktmandate von 70 auf 38 zu reduzieren. Die Mindestgröße des Landtags schrumpfe auf 68 Abgeordnete, voraussichtlich erwartbar sei ein Landtag zwischen 100 und 120 Abgeordneten.
Diesen Vorschlag unterstützen wir und laden die Bürger ein, mit einer Unterschrift dazu beizutragen, es dem Volk zu ermöglichen darüber bei einer Volksabstimmung abzustimmen. Es sind bei der jetzigen Stufe des Volksbegehrens rund 770.000 Unterstützer notwendig, damit es zur Volksabstimmung kommen kann. Teilnehmen können alle, die für die Landtagswahl wahlberechtigt sind.
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Florian Schmidt
Kreisgeschäftsführer